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AUKTION FÜR CHRISTOPH SCHLINGENSIEFS OPERNDORF AFRIKA | Bestimmungen
Bestimmungen

ORGANISATION UND LEITUNG DER VERSTEIGERUNG

Die öffentliche Versteigerung zugunsten der Stiftung Operndorf Afrika wird vorbereitet und unterstützt von der Festspielhaus Afrika gGmbH. Die Auktion am 18.01.2014 um 20 Uhr wird durchgeführt von Peter Raue, der die Kunstwerke und übrigen Beiträge im Namen der Einlieferer an den KW Institute for Contemporary Art Berlin zur Versteigerung bringt. Die Kunstwerke verbleiben bis zur Bezahlung im Eigentum des Einlieferers. Der Kaufvertrag wird bei Zuschlag zwischen Einlieferer und Käufer geschlossen.

REGISTRIERUNG / BIETERNUMMERN

Vor Beginn der Auktion bitten wir Sie, sich bei uns zu registrieren. Damit erhalten Sie Ihre persönliche Bieternummer, welche Sie für die Gebotsabgabe benötigen.
 Das Registrierungsformular erhalten Sie als Download im Internet unter www.operndor-afrika.com/benefiz. 
Ihren Registrierungsauftrag senden Sie bitte bis 17. Januar 2014 12 Uhr per E-Mail an fischer@schlingensief.com oder per Fax an +49 (0)30 690 889 51.
Eine Registrierung am Auktionsabend vor Ort ist möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu unterstützen, bitten wir Sie jedoch, sich möglichst frühzeitig zu registrieren.

GEBOTE

Gebote sind persönlich oder schriftlich möglich.
Eingereichte Gebote gelten als verbindlich. Alle Gebote gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

SCHRIFTLICHES BOT

Falls Sie an der Auktion nicht persönlich teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, uns bis zum 17. Januar 2014, 12 Uhr Ihr Gebot schriftlich zukommen zu lassen. Das schriftliche Gebot muss vom Bieter unterzeichnet sein und den für das Kunstwerk oder anderen Auktions-Beitrag gebotenen Hammerpreis nennen (Zuschlagsumme ohne Mehrwertsteuer). Gehen mehrere gleich hohe Gebote für dasselbe Los ein, so erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, sofern kein höheres Gebot vorliegt.
 Das Formular für das schriftliche Gebot finden Sie als Download im Internet unter www.operndorf-afrika.com/benefiz.
Ihr Gebot senden Sie bitte per E-Mail an fischer@schlingensief.com oder per Fax an +49 (0)30 690 889 51.

BIETEN FÜR DRITTE

Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies bis zum 17. Januar 2014, 12 Uhr unter Nennung von Name und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem Bieter zustande.

ZUSCHLAG

Der Zuschlag wird vom Auktionator erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Zuschlag geht an den Meistbietenden. Bleiben Gebote unterhalb des vom Auktionator genannten Preises, kann der Auktionator, den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen, auf den er in diesem Falle hinweist.
 Der Auktionator hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern oder ein Gebot abzulehnen, wenn der Bieter sich vor Beginn nicht registriert hat und über keine Bieternummer verfügt. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam.
 Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme.

KAUFPREIS UND ZAHLUNG

Der Kaufpreis ist bar oder per Überweisung zu entrichten.
 Der Kaufpreis besteht aus dem Hammerpreis, gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kosten für Zollabwicklung, Ein-/Ausfuhrzölle können ggf. hinzukommen und gehen zulasten des Käufers.
 Der Käufer verpflichtet sich auf Wunsch des Verkäufers (Einlieferers) den Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer direkt dem guten Zweck, der Stiftung Operndorf Afrika zuzuführen und die Überweisung auf folgendes Spendenkonto zu entrichten:

Empfänger: Stiftung Operndorf Afrika
Konto-Nr.: 043 0039 008
Bankleitzahl: 300 308 80
Bank: HSBC Trinkhaus & Burkhardt
IBAN: DE 353 003 088 004 300 390 08
BIC (SWIFT-CODE):    TUBDDEDD

Die Zahlungen sind in Euro zu entrichten. Alle Steuern, Kosten und Gebühren der Zahlung gehen zu Lasten des Käufers.
 Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach erfolgtem Zuschlag.

ABHOLUNG

Wir bitten Sie, Ihre Ankäufe baldigst abholen zu lassen, da wir nach Ablauf von 14 Tagen Kunstwerke kostenpflichtig auslagern müssen. Werden ersteigerte Werke nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung abgeholt, werden dadurch entstehende Lagerkosten dem Käufer von der beauftragten Spedition direkt in Rechnung gestellt.

 Verpackung und Versand erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers. Dieser erhält nach Zahlungseingang vom Veranstalter alle notwendigen Angaben, wie Abholadresse und Ansprechpartner.

SONSTIGE KOSTEN

Etwaige Kosten für Reise- oder Unterkunft, die im Zusammenhang mit einem Gebot für den Käufer entstehen, werden vom Käufer selbst getragen, es sei denn, diese Kosten sind ausdrücklich Teil des ersteigerten Auktions-Beitrags.

RÜCKTRITT

Ist der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Einlieferer nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
 Im Falle des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Kunstwerk. Im Falle des Rücktritts haftet der Käufer für Transport-, Lager- und Versicherungskosten bis zur Rückgabe.

HAFTUNG

Die Beschreibungen der Versteigerungsobjekte beruhen auf den Angaben der Einlieferer, für die Richtigkeit der Angaben sowie den Zustand der Werke wird keine Haftung übernommen. Die Organisatoren der Veranstaltung verpflichten sich mit gebotener Sorgfaltspflicht Angaben sorgfältig zu prüfen und für einen sachgerechten Transport und Umgang mit den eingelieferten Arbeiten zu sorgen.

 Reklamationen und Ansprüche betreffend den Preis, die Beschaffenheit und den Zustand der ersteigerten Werke oder Schadensersatzansprüche sind dem Veranstalter gegenüber ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner Mitarbeiter begründet sind.

NACHVERKAUF

In der Zeit vom 19. Januar bis 17. Februar 2014 können nicht versteigerte Kunstwerke im Wege des Nachverkaufs erworben werden.
 Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrages erteilt.
 Für Gebote im Nachverkauf wenden Sie sich bitte an fischer@schlingensief.com.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

MEHRSPRACHIGE VERSTEIGERUNGSBESTIMMUNGEN

Soweit die Versteigerungsbedigungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.

ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.